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WHISTLEBLOWING

Gemäß dem Gesetzesdekret 24/2023 sind Unternehmen verpflichtet, einen Kanal für „Whistleblowing“-Meldungen einzurichten, um Fehlverhalten nachzugehen. Whistleblowing-Meldungen werden von Mitarbeitern oder externen Personen gemacht, die auf Situationen, Fakten oder Umstände gestoßen sind, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass eine Unregelmäßigkeit oder rechtswidrige Handlung stattgefunden hat.

Die Meldungen können wie folgt erfolgen:

Hinweis: Es wird dringend empfohlen, die Website mit der Anwendung namens Tor Browser zu öffnen. Nach der Installation, kopieren und fügen sie die folgenden LINK ein – bitte geben sie das Unternehmen an, auf das sie sich beziehen.

  • PER E-MAIL AN DIE ÜBERWACHUNGSSTELLE GEMÄSS LGS.D. 231/2001 UNTER DER ADRESSE info@alpipont.it
  • TELEFONISCH, AUCH MIT DER MÖGLICHKEIT, EIN PERSÖNLICHES TREFFEN ZU VEREINBAREN (WIE IN DEN PROZEDUREN AUFGEFÜHRT).